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16.06.2018  Unfälle an Bahnübergängen auf der Selketal­bahn

Innerhalb weniger Tage ereigneten sich zwei Unfälle an Bahnübergängen auf der Selketal­bahn.

Am 07.06.2018 (Do.) kam es an einem nicht technisch gesicherten Bahn­übergang (BÜ) bei Stiege (Kreu­zung von Bahn und Feldweg) zum Zusammenprall eines Zuges mit einem Traktor. Der 29-jährige Traktorfahrer hatte den sich nähernden Zug sowie die Pfeifsignale der Lokomotive ignoriert. Trotz der vom Lokführer eingeleiteten Gefahrenbremsung kam es zum Zusammenprall mit der Zugmaschine. Zum Glück wurden weder der Traktorist noch das Zugpersonal und die Reisenden verletzt.
Im Gegensatz zu dem großen Schaden am Traktor war der Schaden an der Dampflok 99 7235 gering. Die über 60 Tonnen schwere Lok war nicht entgleist. Am Gleis wurde auch kein Schaden festgestellt. Daher konnte die Lok mit mit eigener Kraft samt Wagen nach Gernrode zurück fahren.
Am Freitag und Samstag wurde die Lok wieder im Plandienst auf der Selketal­bahn eingesetzt. Am Samstagnach­mittag fand im Bahnhof Eisfelder Talmühle ein Loktausch statt. Lok 99 7235 fuhr zu den Plantagen (Kesselauswaschen, Bedarfsausbesserung) nach Werni­gerode- Dafür übernahm Lok 99 7232 den Plandienst bei der Einsatzstelle (Est) Gernrode.

In Gern­rode war am 16.06.2018 (Sa.) ein 81-jähriger Mann mit seinem PKW auf dem Steilen Weg talwärts in Richtung Osterallee unter­wegs. Am Steiler Weg missachtete er den sich nähernden Trieb­wagen und dessen Hupen. Obwohl der Trieb­fahr­zeug­führer eine Notbremsung auslöste kam es zum Zusammenprall mit dem PKW.
Der PKW-Fahrer wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Der Trieb­fahr­zeug­führer und die Fahrg­äste blieben unverletzt.
Laut Polizeibericht entstand am PKW Totalschaden. Der Trieb­wagen hat dem PKW vermutlich mit dem Puffer gerammt. Daher entstand am Trieb­wagen kein großer Schaden. Mit rund einer Stunde Verspätung konnte der Triebwagen 187 018 seine Fahrt von Qued­linburg Richtung Eisfelder Talmühle fortsetzen.

Die beiden , an denen sich die Unfälle ereigneten, sind zwar nicht technisch aber mit Andreaskreuzen, Pfeif-/Hupsignalen und Übersicht gesichert. An der Bahn­strecke sind vor den in beiden Richtungen jeweils zwei Pfeiftafeln ( 4) aufgestellt. Der Triebfahrzeug­führer eines Zuges muss an den Signalen die Pfeife/Hupe des Trieb­fahr­zeugs betätigen.
Damit Straßenverkehrsteilnehmer Zeit genug haben, einen sich nähernden Zug wahrzunehmen, sind vor den meisten nicht technisch gesicherten im Netz der HSB Langsamfahrsignale (Geschwin­dig­keits­sinal Lf 7)aufgestellt, die den Trieb­fahr­zeug­führer nur eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h oder nur 10 km/h vorschreiben.
Durch so genannte Sichtdreiecke (freigehaltene Flächen) vor den kann die Bahn­strecke von Straßenverkehrsteilnehmern schon in einigen Metern Entfernung vor den eingesehen werden.

Zu Unfällen an nicht technisch gesicherten kommt es meist dann, wenn sich die Straßen­verkehrs­teil­nehmer nicht an die Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) halten und gesetzwidrig handeln.
In den konkreten Fällen haben die Kraftfahrer verstoßen gegen:

§ 19, Abs. 1, Pkt. 1
Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201)

§ 19, Abs. 2, Pkt. 1
Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

§ 19, Abs. 2, Pkt. 5
Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt

Im gesamten Netz der Harzer Schmal­spur­bahnen (HSSB) gibt es 202 . Aktuell sind davon 41 technisch mit Lichtzeichen und Halbschranken gesichert. Einige nicht technisch gesicherte (z. B. den am Bahnhof Gern­rode) will die Harzer Schmal­spur­bahnen GmbH (HSB) in nächster Zeit zu technisch gesicherten umbauen.





Weder der Traktor noch der PKW haben die (Schmalspur-)Bahn gerammt sondern nur einen Zug.
Fachlich korrekt steht der Begriff „Bahn“ entweder im Sinne von Bahn­strecke für die Infra­struktur (Gleise, Signale, Brücken u. a. m.) oder im Sinne von Bahngesellschaft für ein Unter­nehmen, welches für die Infra­struktur verantwortlich ist und/oder welches auf eigener/fremder Infra­struktur Bahnverkehr durchführt.
Das was auf den Gleisen fährt sind also keine Bahnen sondern nur Züge, Sperrfahrten, Rangierabteilungen, Baufahrzeuge o. ä.

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zuletzt aktualisiert am 20.06.2018
© Freundeskreis Selketalbahn e. V.